„Zur Deutschen Flotte“

 

Wer auf dieser Homepage einen Artikel zur deutschen Flotte erwartet, ist auf dem falschen Dampfer. Die „Deutsche Flotte“ war Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine Gaststätte in Adorf an der heutigen Ecke Hohe Straße – Schulstraße. Der letzte Nutzer dieser Räumlichkeiten war bis vor wenigen Jahren das Pilspub Maxx. Aktuell wird ein neuer Mieter gesucht.

 

 

Foto A. Hörr

 

In den Akten des Historischen Archivs des Vogtlandkreises zur „Deutschen Flotte“ wird berichtet, dass diese im Jahre 1897 Herrn Robert Dölling bis zu seinem Tode im Jahre 1902 gehörte. Im Adressbuch von 1896 wird er noch als Betreiber des Ratskellers aufgeführt. Da die Katasternummer 193 im gleichen Adressbuch nicht aufgeführt wird, ist davon auszugehen, dass sich die „Deutsche Flotte“ bzw. das dazugehörige Haus zu diesem Zeitpunkt noch im Bau befand. Nach dem Tode von Robert Dölling bewirtschaftete seine Witwe die Schankwirtschaft weiter.

Im Jahre 1904 erwarb Arthur Obenaus das Grundstück. Die Familie Obenaus stammte ursprünglich aus Oschatz und war durch einige Hochzeiten in der Adorfer Geschäftswelt gut vernetzt. Mit unten aufgeführtem Schreiben beantragte Arthur Obenaus die Übertragung der Schankkonzession von der Witwe Dölling auf das nun ihm gehörige Lokal.

 

An den geehrten Stadtrat zu Adorf                             Eingang 3. Juni 1904

 

Nachdem ich von dem Kaufe des Restaurationsgrundstücks des Herrn Renz, (August Ruh) hier zurückgetreten bin, ziehe ich hiermit mein mündlich gestelltes Ansuchen um Genehmigung der Konzession zum Restaurationsbetrieb auf diesem Grundstück ergebenst zurück.

Dagegen warte ich dem geehrten Stadtrat mit dem weiteren Gesuch auf, mir die Konzession zum Restaurationsbetrieb im vollen Umfange (Bier-, Wein- und Branntweinschank) auf dem der Restaurations-Witwe Maria Dölling hier gehörigen Eckgrundstück an der Hauptstraße gütigst recht bald genehmigen zu wollen, da ich mit der Genannten unter diesem Vorbehalt einen Kaufvertrag geschlossen habe.

Ich ergebe mich der vollen Hoffnung auf Genehmigung hin, die recht bald zu erteilen bittend ich sehnlichst mit Dank schon im Voraus erwarte. Es ist durchaus mein innigster Wunsch, mich in meiner ehem. Vaterstadt, wo noch 2 weitere Geschwister ansässig sind, niederzulassen, nachdem ich jahrelang in verschiedenen Erdteilen mir teils durch Erlernung des Kochberufs  und teils durch Besitzer eigener Restaurationen das Gastwirtsgewerbe in genügendem Umfange angeeignet habe.

Da meine Person durchaus unbescholten ist, glaube ich bestimmt, dass Gründe zur Versagung im vorliegenden Falle nicht vorliegen dürften. Den hierauf bezüglichen bestehenden Ortsbestimmungen und sonstigen dergleichen unterwerfe ich mich im Voraus.

Mit der Versicherung als zukünftiges treues Gemeindemitglied und Bürger der Stadt Adorf das Wohl und Bestreben letzterer immer mit zu fördern und die stadträtlichen Interessen stets zu wahren suchen zeichnet

mit ergebener Hochachtung

 

Arthur Obenaus

 

Mit Beschluss vom 6. Juni 1904 wurde ihm die Schankkonzession übertragen.

Bemerkenswert die damals kurze Bearbeitungszeit. Am 18. Juni 1904 wurde ihm dann auch die Gewerbeerlaubnis für die Schankwirtschaft erteilt.

Schaut man sich einige seiner Werbeanzeigen aus dem Jahre 1905 an, kommt man zu dem Schluss, dass Arthur Obenaus nicht nur eine Schankwirtschaft betrieb sondern seine Gäste sehr abwechslungsreich unterhalten wollte.

 

                    

 

                    

 

 

                   

 

Wie schwer die Gastwirte auch damals zu kämpfen hatten und wie problematisch die Vergabepraxis der Schankkonzessionen sein konnte, belegt nachfolgende Beschwerde von Arthur Obenaus an die Königliche Kreishauptmannschaft Zwickau.

 

An die königliche Kreishauptmannschaft Zwickau 

Eingang 6. Februar 1907

 

Da leider meine früheren wohl begründeten Eingaben an den Stadtrat hier nicht die von mir erhoffte Berücksichtigung gefunden haben, so sehe ich mich veranlasst, der hohen königlichen Kreishauptmannschaft folgende Beschwerde zur wohlwollenden Erwägung und gütigen Berücksichtigung vorzulegen:

 

Als ich im Jahre 1904 das früher der verw. Dölling gehörige Hausgrundstück an der hiesigen Hauptstraße um einen ziemlich hohen Preis käuflich erwarb, habe ich das lediglich deshalb getan und einen so hohen Kaufpreis bieten können, weil in der Nachbarschaft keine Conkurrenz -Gastwirtschaft-  bestand und weil ich annehmen musste, dass nach den hier in Adorf bestehenden strengen Conzessionsbedingungen jemals in unmittelbarer Nähe meines Grundstücks eine Schankconzession erteilt werden würde.

Es hat nun, als ich schon die jetzige Gastwirtschaft " zur Deutschen Flotte" innehatte, der Bäckermeister Hermann Thümmler hier das meinem Grundstück unmittelbar -10 Schritt - gegenüberliegende, vormals Conditor Schurig gehörige Grundstück käuflich erworben und darin den Café- und Weinschank sowie Conditorei und Bäckerei betrieben. Seit länger als 1 1/4 Jahr hat nun der Stadtrat den p. Thümmler auch volle Schankconzession für Biere und Spirituosen, Verabreichung kalter und warmer Speisen erteilt. Noch heute ist mir dies unbegreiflich, da absolut kein Bedürfnis vorlag und gerade in dieser Frage der Stadtrat doch stets so streng vorgeht. Schon dazumal bestanden in unmittelbarer Nähe von Thümmlers Gastwirtschaft die meinige, kaum 100 Schritt weiter entfernt die Gastwirtschaft " Schwarzer Bär", "Augusts Ruh" und etwa 200 Schritt weiter die Gastwirtschaft "zum Alten Fritz" und "zur Alp".

Der darüber einzusehende Situationsplan wird dies bestätigen.

Unter erheblichen Opfern und sonstigen Aufwendungen habe ich mein Local herstellen und bisher unterhalten müssen und erleide durch eine derartige Conkurrenz ganz erhebliche Nachteile. Mein Grundstück ist dadurch entwertet; ich kann nie wieder das bekommen, was es mich gekostet hat und verliere bei etwaigem Verkaufe Tausende Taler.

Meine Gastwirtschaft habe ich stets dem allgemeinen Bedürfnisse entsprechend gehalten und das bei mir verkehrende Publikum ist in jeder Hinsicht gut bedient worden. Wenn auch schließlich einige polizeiliche Übertretungen vorgekommen sind, so sind diese lediglich auf Verschulden der Gäste selbst zurückzuführen gewesen auch hatte ich im Anfange infolge meiner langen Abwesenheit im Auslande von mancher für das Gastwirtsgewerbe bestehenden Verordnung keine Kenntnis.

Ich darf behaupten, dass mir deshalb die Polizeiorgane etwas zu streng gesinnt waren. Ich bin viele Jahre geschäftlich im Ausland tätig gewesen, habe dort Land und Leute kennen gelernt und als guter echter Deutscher und Patriot unser deutsches Vaterland mit vollem Nachdrucke im Ausland vertreten. Als Adorfer Kind bin ich nach hier zurückgekehrt, habe mich hier verheiratet und glaubte fest daran, dass ich auch als Bürger der Stadt Adorf den nötigen Schutz gegen eine Conkurrenz, wie sie mir jetzt der Stadtrat hier geschaffen hat, finden würde. Schon dazumal hatte ich die Absicht gegen diese an Thümmler erteilte Konzession zum Bierausschank und gegen das ablehnende Verhalten des Stadtrats über meine Eingaben dagegen vorstellig zu werden, doch auf dringendes Anraten eines Stadtrates sah ich immer bisher davon ab.

Unter ergebenster Bezugnahme auf solche Umstände und da ich den Beschluss des Stadtrats als einen ungerechtfertigten ansehen muss, erlaube ich mir die hohe Königliche Kreishauptmannschaft ganz ergebenst zu bitten:

Dahin Verordnung treffen zu wollen, dass der Ratsbeschluss, die Erteilung von Bierschankconzession an den Conditor Hermann Thümmler hier wieder aufgehoben werde.

 

In größter Hochachtung

Adorf, am 31. Januar 1907

Arthur Obenaus

 

In welchem Umfange die Beschwerde Erfolg hatte ist nicht bekannt.

 

Wann und durch wen wird die Schankwirtschaft den Namen „Zur deutschen Flotte“ bekommen haben? War es Arthur Obenaus, der laut obigem Text viele Jahre im Ausland tätig war? War er in dieser Zeit mit einen Schiff der deutschen Flotte im Süden Afrikas und hat in Erinnerung an seinen dortigen Aufenthalt in seiner Schankwirtschaft ein Burenhaus eingerichtet und einen afrikanischen Kellner eingestellt?

 

 

AK Sammlung Peter Jacob

 

Laut einer Anzeige vom 30. September 1908 befand sich im Hause des Restaurants „Zur Deutschen Flotte“ nicht nur besagtes Restaurant, sondern auch ein Delikatessen-, Fisch und Grünwarengeschäft. Mit dieser Anzeige informierte Wilhelm Miesel, dass er dieses von Herrn Häufel übernommen hat.

Die Geschäftsidee war interessant und ermöglichte einen echten Familieneinkauf. Man ging gemeinsam zum Geschäft, der „Herr“ des Hauses wartete am Tresen bis seine bessere Hälfte den Einkauf beendet hatte und trug ihr dann den schweren Einkauf nach Hause. Solle der Einkauf etwas länger gedauert haben, bestand die Gefahr, dass der Ehemann nicht nur schwere Taschen, sondern auch einen schweren Kopf zu tragen hatte. Das hatte dann zur Folge, dass die frische Butter zu Hause schon mal braun sein konnte.

 

In diesem Eckhaus lag nicht nur die „Deutsche Flotte“ vor Anker und hatte ein Delikatessengeschäft ihren Sitz. Hier befand sich auch ein Mineralwassergeschäft, welches im Januar 1907 von Max Emil Riedel übernommen wurde. Interessant, dass Max Emil Riedel in seiner Anzeige vermerkte, dass sich sein Mineralwassergeschäft im Hause „Deutsche Flotte“ befindet. Ist dies ein Hinweis darauf, dass die Straßennamen und deren Hausnummern damals im täglichen Leben zur Ortsbestimmung eine untergeordnete Rolle spielten?

 

 

Somit war man zu jener Zeit im Stadtzentrum mit allen Dingen des täglichen Bedarfs fußläufig sehr gut versorgt. Die unten in der Anzeige erwähnte Garküche befand sich im Restaurant „Zum goldenen Stern“ im Sand.

 

Im Juli 1909 übergab Arthur Obenaus das Kommando über die „Deutsche Flotte“ an Gustav Hennig aus Greiz. Er muss das Schiff nicht sehr erfolgreich durch die raue See gesteuert haben.

 

 

Mit nachfolgendem Schreiben von Bürgermeister Kämnitz wurde Wilhelm August Schreckenbach am 31. März 1910 die Schankkonzession für die Deutsche Flotte erteilt.

 

Adorf, den 31. März 1910

Herrn   

Wilhelm August Schreckenbach

                                                                                                                                              hier

 

erteilen wir hiermit für seine Person die Erlaubnis zur Ausübung der Schankconzession in dem Hause Nr. 193 des Brand-Cat. für  Adorf, Abt. A, und zwar für die beiden nach Süden gelegenen Parterreräumen unter folgenden Bedingungen:

1. Die alljährlich zu entrichtende und ihrer Höhe nach alljährlich festzustellende Schankgewerbesteuer ist mit den Anlagen zu den dafür bestimmten Terminen zu bezahlen.

2. Wegen der Biersteuer, der Instandhaltung der Bierdruckapparate, der Behandlung der mit Wirtshausverbot belegten Personen, sowie der Fortbildungsschüler und der noch nicht 16 Jahre alten Mädchen, der Beobachtung der Polizeistunde Nachts 2 Uhr und des Fleisch- und Trichinenschauwesens wird auf die deshalb bestehenden Regulative bez. Bekanntmachungen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften verwiesen.

3. Dafür, dass Geschirre nicht vor dem Restaurationsgebäude auf der öffentlichen Straße halten, wird der Koncessionsinhaber persönlich haftbar gemacht. Das Setzen von Krippen vor dem Restaurationsgebäude ist verboten.

4. Der Eingang zur Schankwirtschaft, sowie der Zugang zu den Bedürfnisanstalten und letztere selbst sind vom Eintritt der Dunkelheit an genügend hell zu erleuchten.

5. Es wird vorausgesetzt, dass eine den Anforderungen entsprechende Abortanlage nach Geschlechtern getrennt, vorhanden ist, andernfalls solche nach Weisung der Polizeibehörde hergestellt werden muss.

30 M kosten sind binnen einer Woche an unsere Sportelkasse abzuführen.

 

Der Stadtrat

Kämnitz

 

 

 

 

 

In einem späteren Schreiben im Zusammenhang mit der Übernahme der Gaststätte „Zum Goldenen Stern“ erwähnt August Schreckenbach, dass  "…bei der Urbarmachung der Flotte gegen seine Person keine Bedenken vorlagen…“. Das würde bedeuten, dass die Flotte sich vor seiner Zeit in sehr schwerer See befand und er erst einmal wieder „klar Schiff“ machen musste.

Auf dem Foto unten ist August Schreckenbach im Eingang des Restaurants „Zur deutschen Flotte“ zu sehen. (ca. 1911)

 

Foto privat, koloriert Peter Walther

 

Die nachfolgenden Anzeigen zeigen, dass August Schreckenbach die Tradition von Arthur Obenaus aufgegriffen hatte und ein abwechslungsreiches Programm für seine Gäste organisierte.

 

 

 

Welche Möglichkeiten die Deutsche Flotte den Vereinen zur Verfügung stellen konnte, belegt nachfolgender Bericht aus dem Adorfer Grenzboten vom 26.4.1910.

 

Aus dem Vereinsleben.

Recht gemütlich war's zum Familienabend, den am Sonntag der Pfeifenklub Rauchlust in seinem neuen Vereinslokal zur deutschen Flotte abhielt. Ein reichhaltiges Programm hatte der rührige Vorstand zusammengestellt. Auf hübsch ausgestatteter Bühne wurden ein Einakter und verschiedene humoristische Soloszenen aufgeführt, die oft zu stürmischer Heiterkeit hinrissen. Der Vorsteher Herr Ludwig hieß die Erschienenen herzlich willkommen; Vertreter der Vereine Humor, Eintracht, Germania und des Kaninchenzüchtervereins dankten für die Einladung. Eine gut besetzte Musikkapelle füllte die Pausen durch flotte Vorträge aus und allen hat der wohlgelungene Familienabend viel Vergnügen und Spaß gemacht.

 

 

Nachdem August Schreckenbach im September 1912 den „Goldenen Stern“ übernommen hatte, beantragte Kurt Renz, der spätere Schwiegersohn von August Schreckenbach, die Schankkonzession für die „Deutsche Flotte“.

 

An den Stadtrat zu Adorf                                   eingegangen 20. Oktober 1912

 

Dem geehrten Stadtrat gestatte ich mir Folgendes bittend vorzutragen.

Nachdem Herr August Schreckenbach hier die Bewirtschaftung das der Brauerei Holler hier gehörigen Restaurants "zum goldenen Stern" (Garküche) pachtweise übernommen hat, hat mir  der Besitzer des Restaurants "Zur deutschen Flotte", Herr Arthur Obenaus, welches seither Herr Schreckenbach bewirtschaftete, pachtweise übertragen.

Ich gestatte mir deshalb ergebenst zu bitten, zum Bier-und Branntweinschank, zum Verabreichen kalter und warmer Speisen und zur Veranstaltung von  Singspielen, Gesangs- und deklaratorischen Vorträgen in den Parterreräumen des Obenaus'schen Hauses Nummer ... (Anm.: Die Hausnummer war ihm wohl nicht bekannt. Es handelt sich um die 193)

des  Brandkatasters geneigtest Conzession erteilen zu wollen.

Anlangend die Bedürfnisfrage, so ist solche früher schon erörtert worden und sind Veränderungen, welche jetzt ein Bedürfnis in Frage stellten nicht vorgekommen.

Die Lokalitäten sind für den Restaurationsbetrieb gebaut und entsprechen allen an solche zu machenden Ansprüche…

 

Kurt Renz

 

Bereits am 26. Oktober 1912 wurde ihm die Schankkonzession für die „Deutsche Flotte“ erteilt.

Kurt Renz betrieb die Deutsche Flotte bis zu seiner Einberufung zur Mobilmachung am 4. August 1914. Auch durch ihn wurden die verschiedensten Veranstaltungen zur Unterhaltung der Gäste fortgesetzt.

 

 

 

Da Helene Renz nach der Einberufung ihres Mannes auf die Schankkonzession verzichtete, beantragte Arthur Obenaus im Oktober 1914 erneut eine Schankkonzession für sich.

 

Nach dem Ende des I. Weltkrieges meldete der Adorfer Grenzbote am 22. Februar 1919 die Übernahme der Deutschen Flotte durch Franz Meissner. Die Adorfer kannten ihn bereits als Wirt im „Deutschen Haus“ an der Oesnitzer Straße. Ob ihn einige seiner Stammgäste gefolgt sind?

 

 

Franz Meissner gelang es nach dem Ende des Krieges nicht, die „Deutsche Flotte“ wieder auf Kurs zu bringen. Am 15.September 1920 annoncierte Arthur Obenaus, dass er wegen Aufgabe des Restaurants „Deutsche Flotte“ einen größeren Posten Tische, Stühle, Schränke und verschiedene andere Einrichtungsgegenstände zu billigsten Preisen verkauft.

 

Auf nachfolgender Ansichtskarte aus der Sammlung von Peter Jacob ist ersichtlich, dass in die Räumlichkeiten der ehemaligen „Deutschen Flotte“ die Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt Zweigstelle Adorf i.V. eingezogen ist. Nach meiner Auffassung muss dies nach 1920 gewesen sein. Am Adressbuch von 1925 wird sie unter der Hauptstraße 9 aufgeführt.

 

 

Am 18.06.1926 berichtete der Adorfer Grenzbote, dass bei einer gerichtlichen Versteigerung von Hartmann- in der Fa. Gebrüder Hartmann- am Markt 23.000 Mk für das Obenausche Haus in der Hauptstraße geboten wurde.

Keine zwei Monate später wurde in gleicher Zeitung berichtet, dass das Arbeitsamt Zweigstelle Adorf ihre Geschäftsräume von der Freibergerstr. in das Haus des Herrn P. Hartmann in der Hauptstraße 9 verlegen wird.

Einen Beleg für die Richtigkeit dieser Meldung konnte Peter Jacob mit nachfolgendem Foto aus seiner Sammlung liefern. Oben in der Mitte das amtliche Schild dieser Behörde. An diesem Bild zeigt sich wieder einmal, dass für den Heimatforscher oft nicht das eigentliche Motiv des Bildes von Interesse ist, sondern eher eine Kleinigkeit im Hintergrund. Motorradfreunde konzentrieren ihre Blicke vielleicht auf den Scheinwerfer die Brille und die Werkzeugtasche. Bemerkenswert auch die Bauweise der Soziussitzbank. Ein Freischwinger im Bauhausstil?

 

 

 

 

Laut Adressbuch von 1942 ist zu vermuten, dass die Zweigstelle des Arbeitsamtes weiterhin in diesem Gebäude ansässig war. Nun aber unter der Anschrift Schlageterstr. 25.

 

Klaus-Peter Hörr

April 2020

 

 

 

1907-01-18 Geschäftsübernahme Mineralwasser Max Emil Riedel