Sparkasse zu Adorf
(1836-1848)
Die Geschichte der sächsischen Sparkassen reicht bis in das Jahr 1819 zurück. Hierzu können wir in dem Bericht „Das Sparkassenwesen in dem Königreich Sachsen“[1] folgendes lesen:
„Die erste Sparkasse Sachsens wurde von dem Grafen von Hohenthal für die Herrschaft Königsbrück am 1. Januar 1819 errichtet, ging aber trotz zahlreicher Betheiligungen während einer schweren Krankheit ihres Begründers in Folge der Lässigkeit der Beamten wieder ein. Die ersten allgemeineren Anregungen aber zur Errichtung von Sparkassen in diesem Lande fallen in das Jahr 1820 und gingen von den damals zahlreich bestehenden Vereinen für Rath und That aus, wenigstens war dies unzweifelhaft der Fall bei der Sparkasse zu Dresden und wahrscheinlich auch bei der in demselben Jahre begründeten Kasse zu Freiberg, über deren Entstehen und erste Erfolge es an Nachrichten fehlt. Erstere aber wurde von dem Dresdener Vereine für Rath und That auf Grund des Regulativs vom 23. Dezember 1820, welches am 1. Februar 1821 die königliche Bestätigung erhielt, errichtet. Fast gleichzeitig wurde die allgemeine Einführung von Sparkassen durch die ständische Schrift vom 2. Februar 1821 beantragt, worauf die Staatsregierung durch Reskript vom 2. Februar 1822 ihre Bereitwilligkeit zur Förderung der Sache aussprach und zur Gründung solcher Anstalten aufforderte…“
Auf dieser Grundlage kam es zur Gründung weiterer Sparkassen:
· 26. September 1825 Leipzig
· 28. Februar 1825 Zittau
· 1830 Auerbach
· 1835 Grimma
· 27. September 1838 Plauen
Es wird kaum ein Mitglied des Adorfer Gewerbevereins in den Jahren 1858-1936 gegeben haben, welches nicht in irgendeiner Weise Kontakt zur Sparkasse Adorf gehabt haben wird. So manches Mitglied, welches zum Jahreswechsel 1857/58 den Gewerbeverein gründete oder anschließend dem Gewerbeverein beitrat, wird noch seine Spargroschen und Taler in die im Jahre 1836 gegründete Adorfer Sparkasse gebracht haben. Andere nutzten nach deren Niedergang und Neugründung ab 1874 wieder deren Angebote und Dienstleistungen. So kann man durchaus sagen, dass es hier eine enge Verbindung zwischen Sparkasse und den Gewerbetreibenden über viele Jahrzehnte und bis in die heutige Zeit gegeben hat und teilweise noch gibt. Die Ausgestaltung der Beziehungen und das Leistungsangebot unterlagen einer ständigen Entwicklung und Veränderung. In der heutigen Zeit fällt es manchem schwer sich vorzustellen, dass es auch einmal Zeiten ohne Girokonto und Onlinebanking gab.
Sowohl an der Gründung des „Adorfer Wochenblattes“ im Jahre 1834 als auch an der Errichtung der nach Auerbach zweiten Sparkasse im Vogtland hatte der am 31. Oktober 1832 in sein Amt eingeführte Bürgermeister Carl Gottlob Todt einen erheblichen Anteil. Am 17. Februar 1835 regte Bürgermeister Todt in einer außerordentlichen Stadtratssitzung die Errichtung einer Sparkasse unter Garantie der Stadt Adorf an.[2] Am 16. März 1836 unterzeichneten er für den Stadtrath und Friedrich Adolf Porst als Vorsitzender der Stadtverordneten von Adorf die erste Sparkassen-Ordnung für die Stadt Adorf. Diese wurde am 13. Mai 1836 mit Decret Nr. 27 vom sächsischen König bestätigt.
Am 16. Juni 1836 informierte Bürgermeister Todt im Namen des Stadtrats die Bürger der Stadt Adorf und Umgebung wie folgt:
„ Bekanntmachung. Nachdem die durch den unterzeichneten Stadtrath und mit Zustimmung der Stadtgemeinde unter Garantie der hiesigen Stadt errichtete Sparkasse allerhöchsten Orts genehmigt und die dieserhalb entworfene „Ordnung“ mittelst hohen Dekrets vom 13. vor. Mon. bestätigt worden ist, so wird Solches und daß die förmliche Eröffnung dieser Sparkasse mit dem 1. Juli dieses Jahres erfolgen soll, zur Berücksichtigung für das Publikum vorläufig bekannt gemacht. Bemerkt wird dabei noch, daß die Einlage in hiesige Sparkasse vor der Hand nur gestattet ist den Bewohnern der Städte Adorf und Neukirchen, dann der Dörfer Rebersreuth, Leubetha, Freiberg, Weidigt, Bergen, Gettengrün, Arnsgrün, Elster, Reuth, Heißenstein, Schwarzenbrunn, Kleedorf, Gürth, Raun, Raunergrund, Sohl, Mühlhausen, Jugelsburg, Remtengrün, Karlsgasse, Schönlind, Siebenbrunn, Breitenfeld, Wohlbach, Gunzen, Wohlhausen, Saalig, und Hermsgrün. Uebrigens wird vor förmlicher Eröffnung der Sparkasse noch nähere Bekanntmachung erlassen werden.
Adorf, am 11. Juni 1836
Der Stadtrath daselbst
Todt.
Am 30. Juni 1836 informierte Bürgermeister Todt als erster Direktor der Sparkasse die Adorfer Bürger darüber, dass ab 1. Juli Einzahlungen und Auszahlungen jeweils am Freitag, und wenn dieser auf einen Feiertag fällt, am Donnerstag in der Zeit von 9 bis mittags 12 Uhr in der Polizeiexpedition beim Sparkassendirektor getätigt werden können. Gleichzeitig wurde folgender Auszug aus der Sparkassenordnung veröffentlicht.
1. Die Sparkasse zu Adorf ist ein unter die Gewährleistung der Stadt und unter die Verwaltung des Stadtrathes gestelltes Institut und hat den Zweck, den minder bemittelten Einwohnern von Adorf und Neukirchen, ingleichen der diesen Städten zunächst gelegenen Dörfer Gelegenheit zu verschaffen, ihre Ersparnisse auch im Einzelnen sicher und zinsbar unterzubringen. Sie ist, wie das vorersichtliche Dekret besagt, allerhöchsten Orts bestätigt.
2. Es werden Einlagen von 4 gr. bis zu 25 Thlr. und zwar sowohl in Konvenzionsgeld, als in Preußischem Courant angenommen und in gleichen Münzsorten zurückgezahlt. Die Münzsorte, in welcher zuerst eingelegt worden ist, muß jedoch auch die folgenden Male beibehalten werden.
3. Sobald die Einlage 12 gr. beträgt, wird sie mit 3 1/8 Prozent jährlich oder mit 9 Pfennigen vom Thaler und zwar vom ersten Tage des nächsten Monats nach geschehener Einzahlung bis zum ersten Tage des Monats, in welchem die Rückzahlung erfolgt, verzins’t. Einlagen, welche vor Ablauf eines Vierteljahres zurückgefordert werden, erhalten keine Zinsen. Wenn die Zinsen einer Einlage die Höhe von 12 gr. erreicht haben, werden sie bei dem nächsten Zinsberechnungstermin, von welchen alljährlich der Eine am letzten Juni, der andere aber am letzten Dezember abgehalten wird, zum Kapital geschlagen und mit diesem verzins’t.
4. Einlagen, welche unter 5 Thlr. betragen, können an jedem Expeditionstage ohne vorherige Kündigung zurückgefordert werden. Bei Einlagen von über 5 Thlrn., jedoch nicht über 25 Thlrn. ist eine 8tägige, bei Einlagen von über 25 Thlrn., jedoch nicht über 50 Thlrn. eine 14tägige und endlich bei Einlage über 50 Thlrn. eine 4wöchentliche Kündigung erforderlich. Bei theilweiser Zurückforderung der Einlagen oder Zinsen wird unter 12 gr. nicht ausgezahlt.
5. Jeder Einleger bekommt ein Buch, wie das gegenwärtige, welches von dem Director der Anstalt signiert und noch einem Mitgliede des Stadtrathes oder der Stadtverordneten, sowie von dem Kassierer unterzeichnet, auch mit Nummer, Namen und Wohnort des Einlegers versehen sein muß. In diesem Buche werden die einzelnen Einlagen und die Zeit, wenn selbige gemacht worden sind, nicht minder die geschehenen Abschlagzahlungen notiert. Die gänzliche Rückzahlung von Kapital und Zinsen erfolgt nur gegen Rückgabe des Buches. Da Zahlungen übrigens lediglich gegen Vorzeigung des Buches geleistet werden, so hat Solches jeder Einleger sorgfältig aufzubewahren, auch sobald er es etwa vermißt, bei dem Director mit Angabe der Nummer, die daher irgendwo besonders anzumerken sein möchte, augenblicklich anzuzeigen.
6. Alle Geschäfte der Sparkasse werden unentgeltlich besorgt.
7. Wer die Sparkassenordnung selbst, von welcher diese Nachricht ein Auszug ist, näher kennen lernen will, kann selbige jederzeit in der Expedition des Stadtrathes zur Einsicht vorgelegt erhalten.
Adorf, am 1. Juni 1836
Der Stadtrath daselbst.
Todt.
Den kompletten Text der Adorfer Sparkassenordnung von 1836 können wir im „Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1836“ auf den Seiten 103-108 nachlesen.
Was dem heutigen Leser bei diesem Auszug aus der Sparkassenordnung besonders auffällt, ist die Verzinsung mit 3 1/8 %. Die Sparkassen Bautzen, Freiberg, Leipzig und Meißen zahlten 1836 bei Einlagen bis 100 Thlr. 2 7/9 %, Bautzen über 100 Thlr. Einlage 3 % und Annaberg sogar 4 1/6 % Zinsen. Bei der heutigen Verzinsung würde sich Direktor Todt verwundert die Augen reiben. Mit den zu verzinsenden Tagen machte man es sich damals etwas einfach und verzinste nur volle Kalendermonate. Die tagesgenaue Verzinsung war dem Sparkassenmitarbeiter oder auch dem Direktor damals eventuell ohne Hilfsmittel eine zu große Rechnerei. Bankkauffrauen und -männer werden dies natürlich anders erklären. Ob noch heute ein Sparbuch mit persönlicher Unterschrift von Direktor Todt existiert?
Im Gründungsjahr der Adorfer Sparkasse 1836 konnten sich die vogtländischen Sparkassen in Auerbach und Adorf in keiner Beziehung mit den anderen sächsischen Sparkassen messen. Dies lag sowohl am Alter der Sparkassen als auch an den örtlichen Rahmenbedingungen.
Nach zwei Jahren Geschäftstätigkeit wurde am 20. September 1838 durch den Direktor der Sparkasse im Adorfer Wochenblatt öffentlich Bilanz gezogen.
Er gab selbstkritisch zu, dass durch seine längere Abwesenheit der Geschäftsstart der Sparkasse nicht ganz problemlos verlaufen ist. Die laut § 15 der Sparkassenordnung erforderliche Veröffentlichung der Guthaben der anonymisierten Sparbücher zur Abstimmung der Einlagen wurde erstmalig erst zum 30. Juni 1838 durchgeführt. Dass diese Abstimmung notwendig war, zeigte eine später veröffentlichte Korrektur. Durch die längere Abwesenheit des Sparkassendirektors gab es auch Rückstände bei der Eintragung der Zinsgutschriften in die Sparbücher.
Die Veröffentlichung der entsprechenden Guthabenlisten ist aus heutiger Sicht sehr interessant, aus verschiedensten Gründen heute aber auch undenkbar.
In den ersten zwei Geschäftsjahren wurden in Summe (laut erster Veröffentlichung) 1.394 Thaler und 7 gr. eingezahlt. Zur Auszahlung gelangten in Summe 414 Thaler und 6 gr. Daraus ergibt sich ein Bestand inkl. Zinsen von 1.015 Thalern und 1 gr.
Für die Zukunft wurden Regelungen getroffen, dass bei Abwesenheit des Direktors alle Sparkassengeschäfte trotzdem erledigt werden können.
In seinem Bericht stellte Direktor Todt fest, dass die Möglichkeit der Hinterlegung der Spargroschen und Thaler bei der Sparkasse noch nicht genügend genutzt wird. Er formulierte dies wie folgt:
„…Indeß sollten insonderheit alle Dienstherrschaften bemüht sein, einem Institute, wie die Sparkasse ist, bei ihrem Gesinde den möglichsten Eingang zu verschaffen, da für dieses Letztere die damit verknüpften Vortheile unverkennbar sind. Von Handwerksgesellen ist die hiesige Anstalt, so viel mir bekannt, noch gar nicht benutzt worden, und doch würde mancher derselben wohlthun, seine, wenn auch geringen Ersparnisse hier anzulegen, Statt sie auf eine weder der Gesundheit, noch seinem Rufe zuträgliche Weise zu vergeuden; würde wohlthun, an die Zeit zu denken, wo er selbstständig im bürgerlichen Leben auftreten, sich einen eigenen Herd gründen, schwere Kosten für Bürger- und Meisterrecht aufbringen und überhaupt einen Aufwand bestreiten soll, dem er häufig nicht gewachsen ist!...“
Die abgedruckte Sparbuchliste zeigt, dass in dem betrachteten Zeitraum in Summe 64 Sparbücher angelegt wurden, von denen zum 30. Juni 1838 noch 51 bestanden und jeweils ein Guthaben zwischen 12 gr,6 pf und 88 thlr, 8 gr, 5 pf auf den Sparbüchern eingezahlt waren. Wer wird das Sparbuch mit der Nr. 1 bekommen haben? War es Bürgermeister und Sparkassendirektor Todt, der mit gutem Beispiel voran ging und sofort 100 Thaler in das Buch Nr. 2 einzahlte? Seine Haushälterin war es bestimmt nicht. Betrachtet man die obige Aufstellung mit dem Vergleich der sächsischen Sparkassen aus dem Jahre 1836 fällt auf, dass im Jahre 1836 glatt 100 Thlr. wieder ausgezahlt wurden. Dass lässt vermuten, dass es die Einzahlung auf Sparbuch Nr. 2 war, welche anscheinend nur symbolischen Charakter hatte. In den ersten 6 Monaten des Jahres 1836 wurden 39 Sparer gewonnen. Im gesamten Jahr 1837 waren es 18 und in den ersten 6 Monaten des Jahres 1838 nur 6 neue Sparer. Diese Zahlen belegen, dass es nicht einfach war, die Bürger vom Gedanken des Sparens auf einem Sparbuch zu überzeugen.
Die Verbreitung der Guthaben im Zuständigkeitsgebiet der Sparkasse war sehr eingeschränkt und sah wie folgt aus:
· Adorf : 878 thlr. 7 gr. 11 pf
· Markneukirchen : 101 thlr. 20 gr. 4 pf
· Elster : 40 thlr. 5 gr. - pf
· Saalig : 4 thlr. 19 gr. 2 pf
Bei diesen Zahlen kann man ohne Übertreibung feststellen, nach zwei Jahren Geschäftstätigkeit die Adorfer Sparkasse im Jahre 1838 noch keine echte Konkurrenz für die (Spar)Strumpfwirker, Geldbeutelmacher oder Schatztruhenbauer war. Ein erster Schritt diese Situation zu verbessern war die Eröffnung einer Zweigsparkasse in Neukirchen. Dort wurde Instrumentenhändler Christian Wilhelm Schuster dafür gewonnen, dass er ab 1839 an einem von ihm zu wählenden Tage pro Woche Einzahlungen für die Sparkasse Adorf annimmt. Für diese Tätigkeit verlangte Christian Wilhelm Schuster keinerlei Vergütung.
Die „Deutsche Gewerbezeitung und Sächsisches Gewerbeblatt“ von 1849 berichtet, dass die Sparkassenbücher der Sparkasse Adorf im Durchschnitt folgenden Wert hatten. Hiermit waren sicherlich die Einlagen gemeint.
· 1845 29,8 Thlr.
· 1846 36,8 Thlr.
· 1847 31,1 Thlr.
Gegenüber dem durchschnittlichen Sparbuchguthaben von 19,9 Thlr. zum 30. Juni 1838 ist dies eine erhebliche prozentuale Steigerung. Es zeigt aber auch, dass das Sparen in der damaligen Zeit eine sehr mühsame Angelegenheit war.
Die Zahlen für das Jahr 1848 sehen wie folgt aus:
1848 Sparkasse Adorf |
Thlr. |
Ngr. |
Pf. |
Einzahlungen |
535 |
7 |
3 |
Rückzahlungen |
966 |
17 |
5 |
Gesamtvermögen der Kasse |
4975 |
15 |
9 |
Guthaben sämtlicher Einleger |
4975 |
15 |
9 |
Reservefonds |
0 |
0 |
0 |
Im Jahre 1848 wurden 18 neue Konnten eröffnet. Das Durchschnittsguthaben der Konnten betrug nach obiger Aufstellung ca. 38,9 Thlr. und lag damit über leicht über dem Niveau von 1846. Fast die Hälfte der Sparer hatten ein Guthaben unter 20 Thlr. und ca. 75% ein Guthaben unter 50 Thlr. Auffällig ist, dass die Auszahlungen im Jahre 1848 fast doppelt so hoch waren wie die Einzahlungen und die Sparkasse Adorf über keinen Reservefonds verfügte.
Anzahl der Konten |
bis 20 Thlr. |
60 |
20,1-50 Thlr. |
38 |
|
50,1-100 Thlr. |
17 |
|
100,1-200 Thlr. |
10 |
|
über 200 Thlr. |
3 |
|
Summe |
128 |
Die weitere Entwicklung der Sparkasse Adorf war letztendlich nicht von Erfolg gekrönt. Johannes Lenk beschrieb ihr Ende wie folgt:
„1848 mußte die Sparkasse von ihr ausgeliehene Gelder zur Rückzahlung kündigen, da die Sparer, vermutlich durch die revolutionären Ereignisse verunsichert, ihre Einlagen zurückforderten. Das Schicksal der ersten Adorfer Sparkasse war damit besiegelt, die Abwicklung bzw. Auflösung dauerte bis 1868.“[7]
Eine Abwicklung über einen Zeitraum von 20 Jahren lässt vermuten, dass es für die Stadt nicht einfach war, für die eingegangenen Garantien aufzukommen.
Mit dieser Entwicklung war der Sparkassengedanke im Vogtland aber nicht gescheitert. Mit Dekret vom 18. November 1851 wurde das Regulativ für die Sparkasse der Stadt Oelsnitz und am 7. September 1854 das der Sparkasse Neukirchen bestätigt.
Es ist allgemein bekannt, dass sich die Sparkasse Vogtland, Filiale Adorf für viele größere und kleinere Projekte der Region engagiert. Ob sie sich auch einmal umfangreicher mit der Geschichte der ersten Sparkasse in Adorf beschäftigen kann? Das Ergebnis würde nicht nur einen Einblick in die Anfänge der Sparkasse in Adorf geben sondern gleichzeitig auch einen Einblick in Adorfer und sächsischer Geschichte aus einem ganz besonderen Blickwinkel. Entsprechendes weiteres Material aus jener Zeit ist im eigenen Hause vorhanden.
Ich möchte mich bei der Filiale Adorf der Sparkasse Vogtland für die Möglichkeit eines Einblicks in die alten Unterlagen bedanken.
Klaus-Peter Hörr
Mai 2018
[1] Das Sparkassenwesen in Deutschland und den außerdeutschen Landestheilen Oestreichs und Preußen, Berlin 1864
[2] Johannes Lenk, Adorf im Vogtland S. 54/55
[3] Gesetzes und Verordnungsblatt für das Jahr 1836, Dresden
[4] Das Sparkassenwesen in Deutschland und den außerdeutschen Landestheilen Oestreichs und Preußen, Berlin 1864
[5] Archiv Sparkasse Vogtland, Filiale Adorf
[6] Archiv Sparkasse Vogtland, Filiale Adorf
[7] Johannes Lenk, Adorf im Vogtland S. 55