Geschicklichkeit oder Zufall?

 

Die Akte "Einschreiten gegen die Automatenbesitzer" aus dem Bestand der Stadt Adorf im Historischen Archiv des Vogtlandkreises aus dem Jahre 1910 belegt, dass es mit diesen Automaten ein größeres Problem gab, welches einer Klärung zugeführt werden musste.

 

Hierbei ging es nicht um den Zimmerschießstand oder den Verkaufsautomaten der Fa. Gebr. Kirmse, sondern um sogenannte Geschicklichkeitsautomaten in Gaststätten, Cafés und anderen Einrichtungen. Es gab zu diesen Automaten sehr unterschiedliche Auffassungen darüber, ob es sich hierbei um die Geschicklichkeit der Spieler oder in erster Linie um Zufall und damit unerlaubtem Glücksspiel handelt. Die Grenzen hierfür waren damals wie heute nicht immer ganz eindeutig. Auslöser für die ganze Angelegenheit war eine Beschwerde eines Kaufmanns aus Plauen, dem das Aufstellen von Geldspielautomaten untersagt wurde und er sich wegen Ungleichbehandlung beklagte. Aus diesem Grunde fragte die Königliche Amtshauptmannschaft beim Stadtrat in Adorf nach, ob für den Betrieb dieser Automaten in Adorf eine juristische Entscheidung dahingehend vorliegt, dass diese Automaten nicht als Glücksspielautomaten eingestuft sind.

 

In einem ersten Schritt wurde in Adorf eine Übersicht zu den in Adorf vorhandenen "Geschicklichkeitsautomaten" mit dem Ergebnis erstellt, dass sich in 14 Einrichtungen in Summe 17 Automaten verschiedener Modelle und Lieferanten befinden.

 

Daraufhin erließ der Stadtrat am 25. Februar 1910 einen Plenar-Beschluss mit dem Inhalt, dass die Inbetriebsetzung von Ausspielautomaten verboten wird, soweit es sich um Geldspielautomaten handelt.

 

Am 2. März 1910  wurden die Betreiber der Schanklokale mit den betreffenden Automaten über obigen Beschluss des Stadtrates informiert. Dass dieser Beschluss nicht akzeptiert wurde, belegt ein Schreiben der Stadt Adorf vom 13. August 1910. In diesem heißt es wie folgt:

 

"Nach neueren Entscheidungen und nach den Gutachten von Sachverständigen sind alle Geldspielautomaten, gleichviel welcher Art als Geldspielinstrument anzusehen und somit nach § 284 und 286 des R. St. G. B. verboten.

Sie werden hierauf aufmerksam gemacht, dass, wenn bei einer demnächst stattfindenden Revision in einer Restauration ein Geldspielautomat vorgefunden wird, die Beschlagnahme des Apparats samt Geldinhalt und Strafanzeige erfolgen wird."

 

Dieses Schreiben wurde folgenden Herren zur Unterschrift vorgelegt:

·      Hermann Lehmann, Rüdesheimer

·      Albert Geigenmüller, Deutsches Haus

·      Hermann Nürnberger, Blauer Engel

·      August Kohle, Goldener Stern

·      Richard Wild, Wilds Restaurant

·      Emil Enge

·      Arthur Obenaus (Schreckenbach), Deutsche Flotte

·      Fritz Bäume, Schützenhaus

·      Franz Meissner, August's Ruh

·      Robert Reindel, Landhaus

·      Geigenmüller/Martin, Hopfenblüte

·      Max Thoß, Feldschlößchen

·      Eduard Höfer, Zur Alp

·      Otto Sommer, Café Central

 

Zu diesem Zeitpunkt hatten die fett gedruckten Schanklokale bereits keine Spiel- bzw. Geldautomaten mehr im Einsatz.

Eine Kontrolle per 29.12.1910 bestätigte, dass alle Automaten beseitigt wurden.

Der Zeitpunkt für die Kontrolle zeigt, dass der Stadtrat den Betreibern großzügig Zeit für die Umsetzung der Beschlüsse einräumte.

 

Für mich war auf der einen Seite  interessant zu lesen, wie viele Schanklokale einen oder mehrere solcher Spielautomaten besaßen und auf der anderen Seite, wie den örtlichen Polizeibehörden wegen der komplizierten Rechtslage dringend angeraten wurde, die Genehmigung zum Betreiben solcher Automaten in Gaststätten nur bei Vorlage einer gerichtlichen Entscheidung zu erteilen.

 

Leider habe ich keine urheberrechtsfreien Fotos von den in der Akte aufgeführten Spielautomaten gefunden. Sie sind aber alle im Internet unter https://alte-spielautomaten.de/ zu finden. Die Abbildungen der Automaten Helios, Fixstern oder Senta erinnerten mich sehr an meine "Rummelbesuche" vor 50 Jahren. Ich kann bestätigen, dass es bei den Automaten nur wenig auf Geschicklichkeit angekommen ist. Die 10 oder 20 Spielmarken vom Taschengeld waren nicht nur bei mir regelmäßig schnell verspielt.

 

Viel Glück!

Klaus-Peter Hörr